Die fortschreitende Digitalisierung bringt nicht nur zahlreiche Vorteile mit sich, sondern erhöht auch die Anfälligkeit für Cyberbedrohungen. Um dem entgegenzuwirken, hat die Europäische Union die NIS-2-Richtlinie verabschiedet, die das Ziel verfolgt, ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der gesamten Union sicherzustellen. Diese Richtlinie ersetzt die vorherige NIS-Richtlinie aus dem Jahr 2016 und erweitert sowohl den Anwendungsbereich als auch die Anforderungen an Unternehmen erheblich.
Die NIS-2-Richtlinie betrifft eine Vielzahl von Sektoren, darunter Energie, Transport, Gesundheit, Trinkwasser, Abwasser, digitale Infrastruktur, öffentliche Verwaltung und viele mehr.Neu ist, dass nicht mehr nur große Unternehmen, sondern auch mittelständische Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von mindestens 10 Millionen Euro unter die Richtlinie fallen.Dies bedeutet, dass schätzungsweise rund 30.000 Unternehmen in Deutschland betroffen sind.
Betroffene Unternehmen sind verpflichtet, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um Risiken für die Sicherheit ihrer Netz- und Informationssysteme zu managen.Dazu zählen unter anderem:
Risikomanagement: Identifizierung und Bewertung potenzieller Cyber-Risiken.
Meldepflichten: Sicherheitsvorfälle müssen innerhalb von 24 Stunden nach Entdeckung an die zuständigen Behörden gemeldet werden.
Geschäftskontinuität: Entwicklung von Plänen zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung des Geschäftsbetriebs im Falle eines Cybervorfalls.
Lieferketten-Sicherheit: Sicherstellung, dass auch Drittanbieter und Lieferanten angemessene Sicherheitsstandards einhalten.
Konsequenzen bei Nichtbeachtung
Unternehmen, die die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie nicht erfüllen, drohen erhebliche Sanktionen.Diese können in Form von Bußgeldern verhängt werden, deren Höhe je nach Schwere des Verstoßes variieren kann.Zudem können Reputationsverluste und rechtliche Konsequenzen die Folge sein.
Wie können wir Sie unterstützen?
Als erfahrenes IT-Beratungsunternehmen mit Schwerpunkt auf IT-Sicherheit und Compliance bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung bei der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie:
Gap-Analyse: Wir identifizieren gemeinsam mit Ihnen bestehende Sicherheitslücken und entwickeln maßgeschneiderte Maßnahmenpläne.
Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen: Unsere Experten unterstützen Sie bei der Einführung technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen, die den Anforderungen der NIS-2-Richtlinie entsprechen.
Schulung und Sensibilisierung: Wir bieten Schulungen für Ihre Mitarbeiter an, um das Bewusstsein für Cybersicherheitsrisiken zu schärfen und ein sicherheitsbewusstes Verhalten zu fördern.
Kontinuierliche Betreuung: Auch nach der Implementierung stehen wir Ihnen mit unserem Fachwissen zur Verfügung, um sicherzustellen, dass Ihre Sicherheitsmaßnahmen stets auf dem neuesten Stand sind.
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich frühzeitig auf die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie vorzubereiten und Ihre Cybersicherheitsstrategie zu optimieren.Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch und lassen Sie uns gemeinsam die Sicherheit Ihres Unternehmens stärken.